Derzeit liegt der Entwurf für eine Novelle des Tiroler Landes-Polizeigesetzes vor, der deutlich verschärfte Regeln für die Hundehaltung vorsieht. Obwohl es einige positive Aspekte gibt, schießt der Entwurf vor allem in der Regelung von Leinen- und Beißkorbpflicht deutlich über das Ziel hinaus und steht in klarem Widerspruch zum Tierschutzgesetz.
• Wir fordern, von einer generellen Leinenpflicht und einer umfassenden Beißkorbpflicht Abstand zu nehmen und die entsprechenden Verpflichtungen so zu fassen, dass sicher ausreichende Freilaufzonen verbleiben.
• Weiters fordern wir, dass die Gemeinden verpflichtet werden, in ausreichendem Ausmaß Freilauf- und Hundezonen einzurichten, wobei es sich bei Hundezonen um eingezäunte Flächen wie die Innsbrucker Hundewiesen und bei Freilaufzonen um nicht eingezäunte Flächen, z.B. abseits dichter Bebauung, handeln soll.
Der Entwurf sieht weiters einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes vor. Die dafür erforderliche Ausbildung soll von tierschutzqualifizierten Hundetrainern geleitet, Umfang und Inhalt durch eine spätere Verordnung geregelt werden.
• Wissen schützt vor Bissen – deshalb schlagen wir ein Modell vor, das nach einer Übergangsfrist alle Hundebesitzer zu einem Sachkundenachweis verpflichtet und im Gegenzug Anreize schafft.

Nach dem Entwurf soll in Zukunft im gesamten Ortsgebiet generell Leinenpflicht und an Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, außerdem Beißkorbpflicht bestehen. Die Gemeinden sollen auch weitergehende Leinen- und Beißkorbpflichten anordnen können. Wie der notwendige Freilauf und die Sozialkontakte – beides Verpflichtungen der Hundehaltung nach dem Tierschutzgesetz ¬- ¬sichergestellt werden können, dazu sagt der Entwurf nichts. Nur indirekt ist ihm zu entnehmen, dass die Gemeinden Freilaufzonen einrichten können, die nicht näher definiert werden. Nur in den Erläuternden Bemerkungen werden die Hundewiesen der Stadt Innsbruck als einziges Beispiel angeführt.
Das Beispiel zeigt, dass diese sieben Hundewiesen mit einer Fläche von insgesamt 9.200 m² viel zu wenig Raum für rund 5000 gemeldete, geschätzt aber eher 12.000 Hunde in der Stadt bieten.
Eine generelle Leinenpflicht im Ortsgebiet und eine sehr weitgehende Beißkorbpflicht sind keine geeigneten Maßnahmen, um das Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern zu verbessern, weil diese eine umfassende Reglementierung bloß einer Seite mit sich bringen. Eine ablehnende Haltung oder Ängste von Nichthundehaltern werden möglicherweise verstärkt, weil ein Hund mit Leine und Beißkorb schon rein optisch bedrohlicher wirkt. Dies wird vielfach mehr polarisieren als nützen. Die nicht näher geregelte Möglichkeit der Schaffung von abgezäunten Freilaufzonen führt abgesehen von den völlig unzureichenden Flächen, zu einer Ghettoisierung der Hundehalter und ihrer Tiere. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass viele Gemeinden ohne entsprechende Regelung gar keine Freilaufzonen einrichten würden.

Unsere Alternative: Tierschutz ist eindeutig der bessere Ansatz und brächte mehr Akzeptanz bei den Hundehaltern, als sicherheitspolizeiliche Auflagen. Ein gut sozialisierter und beschäftigter (ausgelasteter Hund) mit guter Bindung zu Menschen stellt auch ohne Leine und Beißkorb das geringste Sicherheitsrisiko dar. Dies kann nur durch eine entsprechende Ausbildung erreicht werden.
• Wir schlagen daher einen Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer vor, eventuell mit einem differenzierten Modell, dass der jeweiligen Erfahrung mit Hunden Rechnung trägt.
• Dazu sollten Anreize wie z. B. eine Vergünstigung der Hundesteuer geschaffen werden. Als hochwertiges Modell bietet sich das Hundezertifikat der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) an, das durch einen praktischen von tierschutzqualifizierten Hundetrainern geleiteten Teil ergänzt werden könnte.

Der Tierschutzverein für Tirol 1881 hat dazu eine Petition formuliert und ruft zur Unterstützung auf. Unterschriftslisten liegen in den nächsten zwei Monaten in den Tiroler Tierheimen auf und können im Internet unter: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/weil-auch-in-tirol-hunde-ihren-auslauf-brauchen-ausbildung-wirkt-besser-als-leinenzwang
unterzeichnet werden.

Innsbruck, 4.8.2019

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